Ergänzend zu den geltenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nehmen wir Aufträge nur unter bestimmten rechtlichen Bedingungen an,
die nachstehend aufgeführt sind. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten durch Auftragserteilung als unverändert anerkannt und als Vertragsbestandteil. Alle Aufträge führen wir ausschließlich auf Grundlage
dieser AGB aus.
1. Stammgestalter GmbH verhandelt im Namen und Auftrag des Auftraggebers mit Personen, Firmen und Behörden, die Verfügungsrechte über bzw. Zugangsrechte zu bestimmten Orten (Locations) haben. Die mit diesen Personen, Firmen und Behörden vereinbarten Gebühren, Termine, Genehmigungen etc. sind bis zur beiderseitigen Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages, dem Eingang einer offiziellen behördlichen Genehmigung oder bis zur Zahlung der von diesen Personen geforderten Gebühren für diese Personen, Firmen und Behörden nicht bindend. Der Auftraggeber hat somit keine einklagbaren Ansprüche gegenüber Stammgestalter GmbH auf Erfüllung der zwischen der Stammgestalter GmbH und den über die Location verfügungsberechtigten Personen, Firmen und Behörden getroffenen Vereinbarungen. Alle fälligen Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind von diesem ohne Abzug zu zahlen, auch im Falle der Nichtinanspruchnahme einer Location oder Genehmigung.
2. Stammgestalter GmbH stellt dem Auftraggeber Informationen und Unterlagen über ausgewählte Locations nur zur einmaligen Nutzung und zur Erfüllung eines Auftrages zur Verfügung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aufgrund dieser Informationen Buchungen unter Umgehung der Stammgestalter GmbH vorzunehmen. Wird dieselbe Location vom gleichen Auftraggeber für eine weitere Produktion benötigt, ist eine erneute Honorarzahlung an Stammgestalter GmbH für die erfolgreiche Vermittlung fällig. Von der Stammgestalter GmbH angefertigte Locationfotos unterliegen dem Urheberrecht und bleiben Eigentum der Stammgestalter GmbH.
3. Wird Stammgestalter GmbH mit einer Locationsuche beauftragt, führt Stammgestalter GmbH diese grundsätzlich gegen ein entsprechend vereinbartes Dienstleistungs-Honorar aus, jedoch ohne Übernahme einer Erfolgsgarantie. Die üblicherweise mündliche/telefonische/per Email erfolgende Auftragserteilung oder Auftragsfreigabe bedarf keiner weiteren schriftlichen Bestätigung, um für beide Seiten bindend zu sein, sofern Stammgestalter GmbH den Auftrag annimmt. Für die Auftragsannahme reicht ebenfalls die übliche mündliche/telefonische/per Email erfolgende Zustimmung seitens der Stammgestalter GmbH.
Es gilt das Recht Deutschlands, Gerichtsstand ist Berlin.